Der Bundestag hat am 21. März 2019 das sogenannte Starke-Familien-Gesetz verabschiedet. Damit soll in Deutschland die Situation von sozial schwachen Familien mit Kindern verbessert werden. Ein zentraler Punkt des Starke-Familien-Gesetzes ist die Anhebung des Kinderzuschlags für einkommensschwache Eltern. Daneben wird es auch Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus sozial schwachen Familien geben.
Kinderzuschlag steigt zum 1. Juli 2019
Der im Jahr 2005 eingeführte Kinderzuschlag soll einkommensschwache Familien mit Kindern davor bewahren, ins Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV abzurutschen. Bislang erhielten Eltern mit geringen Einkommen maximal 170 Euro zusätzlich zum Kindergeld. Durch das Starke-Familien-Gesetz wird der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag zum 1. Juli 2019 um 15 Euro angehoben. Damit können einkommensschwache Eltern jetzt bis zu 185 Euro im Monat pro Kind als Unterstützung erhalten.
Unterhaltszahlungen werden nur noch anteilig angerechnet
Darüber hinaus profitieren alleinerziehende Elternteile davon, dass Unterhaltszahlungen in Zukunft nur noch anteilig angerechnet werden. Bislang wurden Unterhaltszahlungen in vollem Umfang angerechnet. Außerdem soll ab dem Jahr 2020 der Kinderzuschlag nicht mehr schlagartig wegfallen, sobald die Eltern mehr verdienen und die Einkommensgrenze überschreiten. Stattdessen soll die finanzielle Unterstützung durch den Kinderzuschlag mit steigendem Einkommen nur langsam auslaufen.
Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket durch das Starke-Familien-Gesetz
Das Starke-Familien-Gesetz sieht aber nicht nur eine Erhöhung des Kinderzuschlags, sondern auch Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket vor. Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus verschiedenen Maßnahmen, mit denen Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien gefördert und unterstützt werden sollen. Dazu gehört auch das Schulbedarfspaket, das finanzielle Hilfe für die Anschaffung von Schulmaterialien bereitstellt. Der am Schuljahresanfang vom Schuldbedarfspaket zur Verfügung gestellte Betrag zur Anschaffung von Schulbedarf wird durch das Starke-Familien-Gesetz von 100 Euro auf 150 Euro angehoben. Außerdem sollen Eltern mit geringen Einkommen dadurch entlastet werden, dass die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerfahrkarte wegfallen.
Zu Verbesserungen soll es durch das Starke-Familien-Gesetz auch bei der Lernförderung sozial benachteiligter Kinder kommen. Bislang wurden die Kosten für Nachhilfestunde nur übernommen, wenn das Kind versetzungsgefährdet war. Doch dann war es zumeist schon zu spät. In Zukunft sollen deshalb die Kosten für Nachhilfe auch bereits übernommen werden, wenn die Versetzung des Kindes noch nicht unmittelbar gefährdet ist. Insgesamt will die schwarz-rote Bundesregierung in dieser Legislaturperiode rund 1,3 Milliarden Euro zur Verbesserung der Situation von sozial schwachen Familien durch das Starke-Familien-Gesetz investieren.