Auf dieser Seite erfahren Sie, wann der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung für Kinder sinnvoll ist. Nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche machen gern Urlaub. Irgendwann kommt aber das Alter, in dem die Kinder und Jugendlichen lieber ohne ihre Eltern verreisen. Wenn die Reise dann ins Ausland gehen soll, stellt sich die Frage, ob eine Auslandskrankenversicherung für Kinder sinnvoll ist oder nicht. Dieser Frage gehen wir nachfolgend auf den Grund.
Auslandskrankenversicherung für gesetzlich Versicherte
Ob der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sinnvoll ist, hängt nicht zuletzt auch davon ab, ob man in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichert ist. Die meisten Kinder und Jugendlichen in Deutschland sind über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Für gesetzlich Versicherte, die ins Ausland reisen wollen, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung definitiv sinnvoll. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwar auch einen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen in anderen europäischen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Allerdings deckt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung bei Weitem nicht alle Kosten für Behandlungen im Ausland ab.
Einschränkungen beim Versicherungsschutz im europäischen Ausland
Dem gesetzlich Versicherten wird bei medizinischen Behandlungen im europäischen Ausland von seiner Krankenkasse nur die Summe erstattet, die auch ein Bürger im Urlaubsland von der dortigen Krankenversicherung erhalten hätten. Davon darf die Krankenkasse in Deutschland auch noch einen Teilbetrag abziehen, beispielsweise für zusätzlich anfallende Verwaltungskosten. Darüber hinaus bestehen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung noch weitere Einschränkungen beim Versicherungsschutz im europäischen Ausland. Gesetzlich Versicherte müssen den im Urlaubsland üblichen Eigenanteil selbst tragen und erhalten nur die medizinische Versorgung bei im Urlaubsland zugelassenen Ärzten von ihrer Krankenkasse bezahlt. Falls im Reiseland eine privatärztliche Rechnung von einem Arzt oder einer Klinik ausgestellt wird, erstattet diegesetzliche Krankenversicherung diese Aufwendungen nicht.
Keine Kostenübernahme für Krankenrücktransporte
Wenn man im Urlaub schwer erkrankt oder sich schwer verletzt, kann es sein, dass ein Krankenrücktransport nach Deutschland erforderlich ist. Allerdings kommt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht für Krankenrücktransporte nach Deutschland auf. Dabei kann ein Krankenrücktransport schnell mehrere zehntausend Euro verschlingen. Eine enorme finanzielle Belastung, wenn man diese Kosten aus eigener Tasche zahlen muss. Beim Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung sollte man deshalb immer darauf achten, dass diese auch medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransporte übernimmt und nicht nur medizinisch notwendige Rücktransporte.
Kein Versicherungsschutz bei Reisen in nichteuropäischen Ländern
Bei medizinischen Behandlungen in Ländern außerhalb Europas, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungskommen unterhält, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung keinen Cent. Deshalb ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung für Kinder dringend zu empfehlen, wenn der Nachwuchs in ein Land außerhalb Europas reisen möchte. Manche Staaten wie etwa die USA verlangen bei längeren Aufenthalten sogar den Nachweis einer privaten Auslandskrankenversicherung, weil man andernfalls gar kein Visum bekommen würde.
Familientarife bei der Reisekrankenversicherung
Es lässt sich für jede beliebige Person eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Das gilt selbstverständlich auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. In den meisten Fällen dürfte es sich aus finanzieller Sicht aber eher lohnen, eine Reisekrankenversicherung für die komplette Familie abzuschließen, anstelle einer separaten Police für jedes einzelne Familienmitglied. Bei den Familientarifen der Auslandskrankenversicherung sind dann neben den beiden Elternteilen auch die Kinder der Familie direkt mitversichert.
Zusatzleistungen bei den Familientarifen
Wenn man einen Familientarif bei der Reisekrankenversicherung wählt, sollte man jedoch auch immer auf die Altersobergrenze für mitversicherte Kinder achten. Während bei manchen Versicherungsunternehmen nur minderjährige Kinder und Jugendliche mitversichert sind, gilt bei anderen Versicherungsgesellschaften der Versicherungsschutz auch noch für erwachsene Kinder bis zum Alter von 21 Jahren oder mitunter sogar 25 Jahren. Darüber hinaus bieten die Familientarife der Auslandskrankenversicherung oftmals noch weitere Zusatzleistungen für Familien mit Kindern im Urlaub, wie beispielsweise das sogenannte Rooming-in. Dadurch können die Eltern kostenlos im Zimmer ihres Kindes übernachten, wenn dieses im Krankenhaus behandelt werden muss.
Auslandskrankenversicherung für privat Versicherte
Für privat Versicherte sieht die Situation in Hinblick auf den Versicherungsschutz im Ausland etwas besser aus als für gesetzlich Versicherte. Private Krankenversicherungen bieten in der Regel einen umfassenden Versicherungsschutz sowohl bei Reisen innerhalb Europas als auch außerhalb Europas. Allerdings gilt es zu beachten, dass sich die Leistungen der privaten Krankenversicherungen je nach gewähltem Tarif nicht unerheblich unterscheiden können. Bei einigen privaten Krankenversicherungen ist beispielsweise der Versicherungsschutz bei Reisen in außereuropäische Länder auf einen Monat befristet. Deshalb sollten sich privat Versicherte vor einer Reise ins Ausland informieren, welche medizinischen Leistungen ihre Versicherung bei Auslandsreisen bezahlt. Falls irgendwelche Lücken im Versicherungsschutz bestehen, ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung sinnvoll, um diese auszugleichen.