Die Corona Pandemie stellt insbesondere berufstätigen Eltern vor große Schwierigkeiten. Für sie stellt sich die Frage, wohin mit dem Nachwuchs, wenn Schulen und Kitas wegen der Corona Pandemie geschlossen sind. Die Bundesregierung hat jetzt eine Ausweitung des Kinderkrankengelds beschlossen, um berufstätige Eltern in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Um die Ausweitung des Kinderkrankengelds zu finanzieren, zahlt der Bund zum 1. April 2021 einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro.
Verdoppelung der Kinderkrankentage in der Corona Pandemie
Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, die Zahl der Kinderkrankentage in diesem Jahr wegen der Corona Pandemie pro Elternteil und Kind von 10 Tage auf 20 Tage zu verdoppeln. Alleinerziehende dürfen in diesem Jahr 40 Kinderkrankentage pro Kind in Anspruch nehmen. Bislang standen Alleinerziehenden nur 20 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung. Allerdings ist die Gesamtzahl der Kinderkrankentage bei mehreren Kindern auf höchstens 90 Tage begrenzt. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Ausweitung des Kinderkrankengelds gilt rückwirkend zum 5. Januar 2021.
Eigentlich ist das Kinderkrankengeld als Ausgleich für berufstätige Eltern gedacht, die wegen der Betreuung eines kranken Kindes unter zwölf Jahren nicht arbeiten gehen können. Bei behinderten Kindern entfällt diese Altersgrenze. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Kinderkrankengelds ist aber, dass es niemanden im Haushalt gibt, der das kranke Kind betreuen kann. Das von der Krankenversicherung gezahlte Kinderkrankengeld entspricht normalerweise 90 Prozent des Netto-Verdienstes.
Anspruch auf Kinderkrankengeld bei geschlossenen Schulen und Kitas
Wenn in der Corona Pandemie Schulen und Kitas schließen müssen, stehen Eltern vor dem Problem, nicht zu wissen, wohin mit den Kindern. Deshalb können Eltern das Kinderkrankengeld jetzt auch nutzen, wenn sie nicht arbeiten gehen können, weil sie ihre Kinder wegen geschlossener Schulen und Kitas selbst betreuen müssen. Das Kinderkrankengeld steht Eltern auch dann zu, wenn von der Schule oder Kita eine zwar Notfallbetreuung angeboten wird, die Eltern aber gebeten werden, ihre Kinder wegen der Corona Pandemie zu Hause zu lassen.
Kinderkrankengeld trotz Homeoffice
Derzeit sind wegen der Corona Pandemie viele Leute im Homeoffice. Auch Eltern, die momentan von zu Hause aus arbeiten, haben Anspruch auf das Kinderkrankengeld, wenn sie ihre Kinder aufgrund geschlossener Schulen und Kitas selbst betreuen müssen. Sowohl Eltern als auch Kind müssen aber gesetzlich versichert sein, um das Kinderkrankengeld beantragen zu können. Eltern, die das Kinderkrankengeld beantragen wollen, müssen ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung vorlegen, dass Schule oder Kita wegen Corona geschlossen sind. Außerdem braucht die Krankenkasse auch noch eine Verdienstbescheinigung der Eltern. In der Zeit, in der die Eltern Kinderkrankengeld beziehen, haben sie keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz.