Es gibt erfreuliche Neuigkeiten für die in Deutschland lebenden Familien mit niedrigem Einkommen. Einkommensschwache Familien mit Kindern bekommen in diesem Jahr mehr finanzielle Unterstützung vom Staat. Denn pünktlich zum 1. Januar 2021 ist eine Erhöhung des Kinderzuschlags vorgesehen. Der Maximalbeitrag, den Eltern mit geringem Einkommen durch den Kinderzuschlag bekommen können, steigt zum 1. Januar 2021 von 185 Euro im Monat pro Kind auf 205 Euro im Monat pro Kind.
Grund für die Erhöhung des Kinderzuschlags ist, dass das monatliche sächliche Existenzminimum für Kinder gestiegen ist. Dieses wird als Grundlage für den Kinderzuschlag herangezogen. Das im letzten Jahr verabschiedete Starke-Familien-Gesetz schreibt vor, dass das monatliche sächliche Existenzminimum für Kinder regelmäßig angepasst werden muss.
Höchsteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag
Der Anspruch auf Kinderzuschlag mit dem Kindergeldanspruch verbunden. Daraus folgt, dass Eltern nur dann den Kinderzuschlag beantragen können, wenn ihnen auch Kindergeld zusteht. Darüber hinaus ist der Anspruch auf Kinderzuschlag aber auch noch an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt. Für die Beantragung des Kinderzuschlags muss das Einkommen der Eltern zum einen unter der Höchsteinkommensgrenze liegen. Die Höchsteinkommensgrenze wird auf Basis des Hartz-IV-Regelsatzes und des Wohngelds, welches die Familie bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II erhielte, individuell berechnet. Wer überprüfen möchte, ob er die Einkommensvoraussetzungen für die Beantragung des Kinderzuschlags erfüllt, kann dafür den Kinderzuschlags-Check auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Hartz-IV-Empfänger profitieren nicht von der Erhöhung des Kinderzuschlags
Neben der Höchsteinkommensgrenze gibt es aber auch eine Mindesteinkommensgrenze für die Beantragung des Kinderzuschlags. Elternpaare müssen mindestens ein Einkommen in Höhe von 900 Euro im Monat vorweisen, um den Kinderzuschlag beantragen zu können. Bei Alleinerziehenden beläuft sich die Mindesteinkommensgrenze für die Beantragung des Kinderzuschlags auf 600 Euro im Monat. Wegen der Mindesteinkommensgrenze können Eltern, die Hartz IV erhalten, keinen Kindergeldzuschlag beantragen. Deshalb profitieren Hartz-IV-Empfänger auch nicht von der Erhöhung des Kinderzuschlags 2021.
Mehr Geld für die Anschaffung von Schulbedarf
Kinder, deren Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen, haben zusätzlich die Möglichkeit, durch das Schulbedarfspaket finanzielle Unterstützung für den Kauf von Schulmaterialien zu bekommen. Im Jahr 2021 steigt der im Rahmen des Schulbedarfspakets zur Verfügung gestellte Betrag um 4,50 Euro. Für die Anschaffung von Schulbedarf, wie etwa Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, stehen damit zukünftig 154,50 Euro statt 150 Euro zur Verfügung. Zunächst gibt es einen Teilbetrag in Höhe von 51,50 Euro für das Anfang 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr. Die Restsumme in Höhe von 103 Euro erhalten die Kinder für das darauffolgende erste Schulhalbjahr im Sommer 2021.