Die Höhe des Kindergelds hängt von der Anzahl der Kinder, die in der Familie leben, ab. Dabei steigt die Höhe des Kindergelds ab dem dritten Kind. Für das vierte Kind und jedes weitere Kind danach gibt es nochmals ein höheres Kindergeld als für das dritte Kind. Bei der Kindergeld Höhe gibt es also vier verschiedene Stufen. Wenn Sie wissen wollen, wie hoch das Kindergeld für das jeweilige Kind ausfällt, kann Ihnen die Kindergeldtabelle weiterhelfen. Aus der Kindgeldtabelle lässt sich die Höhe des Kindergelds ganz einfach ablesen. Nachfolgend haben wir die Kindergeldtabelle für das Jahr 2022 für Sie zur Ansicht bereitgestellt.
Die Kindergeldtabelle – Höhe Kindergeld 2022
Anzahl Kinder | Kindergeld 2019 |
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1. Kind | 194 Euro |
2. Kind | 194 Euro |
3. Kind | 200 Euro |
4. Kind | 225 Euro |
Jedes weitere Kind | 225 Euro |
Gemäß der oben stehenden Tabelle gibt es also für das erste Kind und zweite Kind jeweils Kindergeld in Höhe von 219 Euro im Monat. Die Höhe des Kindergeld beim dritten Kind liegt im Jahr 2021 aktuell bei 225 Euro monatlich. Für das vierte Kind erhalten Eltern monatlich 250 Euro. Diese Kindergeld Höhe gilt auch für alle weiteren Kinder, die nach dem vierten Kind noch kommen.
Rechenbeispiel:
Anhand eines Rechenbeispiels wollen wie Ihnen erklären, wie hoch das Kindergeld im Monat für eine Familie mit mehreren Kindern ist. Angenommen in einer Familie leben fünf Personen. Mutter, Vater und drei Kinder, die im Jahr 2021 alle drei noch keine 18 Jahre alt sind. In diesem Fall bekäme die Familie insgesamt ein Kindergeld in Höhe von 663 Euro (219 Euro + 219 Euro + 225 Euro) pro Monat ausgezahlt. Sollten die Eltern noch ein Kind mehr haben, würden der Familie mit vier Kindern pro Monat sogar 913 Euro (219 Euro + 219 Euro + 225 Euro + 250 Euro) Kindergeld zustehen.
Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2021
Zu Beginn des Jahres 2021 gab es eine Kindergelderhöhung. Zum 1. Januar 2021 wurde das Kindergeld für jedes Kind um genau zehn Euro im Monat angehoben. Für das erste Kind und das zweite Kind stieg das Kindergeld dadurch von 204 Euro pro Monat auf 219 Euro pro Monat. Die Kindergeld Höhe für das dritte Kind stieg dadurch von 210 Euro monatlich auf 225 Euro monatlich. Für das vierte und alle weiteren Kinder wurde das Kindergeld von 235 Euro im Monat auf 250 Euro im Monat angehoben.
Höhe Kinderfreibetrag 2022
Als Alternative zum Kindergeld gibt es für Eltern in Deutschland auch noch den Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG. Doch während die Höhe des Kindergelds von der Anzahl der Kinder abhängt, bleibt die Höhe des Kinderfreibetrags unabhängig von der Anzahl der Kinder immer gleich. Im Jahr 2022 liegt der Kinderfreibetrag bei einer Höhe von 8.388 Euro pro Kind. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
- 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes
- 5.460 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes
Falls sich die Eltern getrennt haben, wird für beide Elternteile jeweils der Kinderfreibetrag in halber Höhe angesetzt. Der Kinderfreibetrag wurde zuletzt zu Beginn des Jahres 2021 angehoben. Zuvor lag der Kinderfreibetrag im Jahr 2020 noch bei einer Höhe von 7.812 Euro pro Kind. Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der vom steuerpflichtigen Einkommen heruntergerechnet wird, mit der Folge, dass die Eltern dann weiniger Steuer zahlen müssen. Wenn der Kinderfreibetrag von den Eltern in Anspruch genommen wird, ist es aber nicht mehr möglich, gleichzeitig auch Kindergeld zu beziehen, da das eine immer das andere ausschließt. Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für den jeweiligen Steuerpflichtigen die wirtschaftlich sinnvollere Alternative sind, wird vom Finanzamt ein Rahmen einer Günstigerprüfung automatisch ermittelt.
Wann bekommen Eltern Kindergeld?
Die Höhe des Kindergelds können Sie aus der oben stehenden Tabelle ablesen. Doch wann bekommen Eltern eigentlich Kindergeld? Der Anspruch auf Kindergeld beginnt mit der Geburt des Kindes. Solange Eltern mit ihren Kindern in Deutschland leben, haben sie auf jeden Fall bis zum 18. Geburtstag des Kindes einen bedingungslosen Anspruch auf Kindergeld. Doch auch nach dem 18. Geburtstag des Kindes können Eltern weiterhin Kindergeld bekommen. Die weitere Auszahlung des Kindergelds über den 18. Geburtstag des Kindes hinaus ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Kindergeldanspruch für volljährige Kinder
Eine Möglichkeit für Eltern weiterhin Kindergeld zu beziehen, ergibt sich, wenn das Kind arbeitslos und bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist. In diesem Fall gilt als Obergrenze für den Bezug von Kindergeld der 21. Geburtstag des Kindes. Noch länger können Eltern Kindergeld erhalten, deren Kinder ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren. Wenn ihr volljähriges Kind eine Ausbildung oder ein Studium macht, bekommen Eltern sogar bis maximal zum 25. Geburtstag des Kindes Kindergeld. Allerdings gilt es, eine Einschränkung zu beachten: Sollte das Kind nach erfolgreicher abgeschlossener Ausbildung oder Studium noch eine weitere Ausbildung oder ein zusätzliches Studium beginnen, bekommen die Eltern kein Kindergeld mehr, wenn das Kind zusätzlich zu Ausbildung oder Studium noch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Die Höhe des Einkommens ist dabei nach neuer Rechtslage nicht mehr von Bedeutung. Beim Erststudium bzw. der Erstausbildung spielt die wöchentliche Arbeitszeit des Kindes hingegen noch keine Rolle.
Nicht immer finden Kinder direkt einen Ausbildungs- oder Studienplatz. Doch auch in der Zeit, in der ihre volljährigen Kinder nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz suchen, bekommen Eltern weiterhin Kindergeld von der Familienkasse. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Kinder auch ernsthaft, um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemühen, denn andernfalls darf die Familienkasse die Kindergeldzahlung streichen. Eine weitere Möglichkeit, Kindergeld für ein volljähriges Kind zu bekommen auch ergibt sich für Eltern, wenn das Kind ein freiwilliges soziales Jahr einlegt. Auch in diesem Fall gilt als Obergrenze für den Kindergeldbezug der 25. Geburtstag des Kindes.
Kindergeld über 25 Jahren
Im Regel endet die Kindergeldzahlung also immer spätestens, wenn das Kind seinen 25. Geburtstag erreicht hat. Eine Ausnahme gibt es aber. Falls das Kind eine schwerwiegende Behinderung hat, infolgedessen es nicht selbst in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, kann die Kindergeldzahlung auch über das 25. Lebensjahr hinaus ausgeweitet werden. Voraussetzung ist aber, dass die Behinderung bei dem Kind bereit vor Vollendung des 25. Lebensjahres festgestellt wurde.
Kindergeldantrag bei der Familienkasse einreichen
Wenn Eltern Kindergeld bekommen wollen, muss dieses zunächst beantragt werden. Dafür muss ein Kindergeldantrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Der Kindergeldantrag ist grundsätzlich schriftlich zu stellen. Das für den Kindergeldantrag notwendige Antragsformular findet man auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Das Antragsformular kann zwar am Computer ausgefüllt werden. Danach muss das Antragsformular für den Kindergeldantrag aber ausgedruckt, unterschrieben und dann per Post an die Familienkasse geschickt werden. Eine Online Übermittlung ist nicht möglich. Beim erstmaligen Kindergeldantrag muss der Familienkasse auch eine Geburtsurkunde des Kindes als Nachweis vorgelegt werden. Seit dem 1. Januar 2016 gilt außerdem, dass der Familienkasse beim Kindergeldantrag die Steuernummer des Antragsstellers sowie des Kindes, für das das Kindergeld beantragt wurde, mitgeteilt werden muss.