Die Eltern in Deutschland können sich freuen, weil es mehr Kindergeld ab 2021 geben soll. Dazu hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf für das Zweite Familienentlastungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz sieht aber nicht nur mehr Kindergeld, sondern auch einen höheren Kinderfreibetrag sowie weitere Steuererleichterungen vor.
Mehr Kindergeld ab 1. Januar 2021
Nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung soll das Kindergeld pünktlich zum 1. Januar 2021 angehoben werden. Dann können sich Eltern über 15 Euro mehr Kindergeld im Monat für jedes Kind freuen. Somit steigt das Kindergeld für die ersten beiden Kinder von 204 Euro auf 219 Euro im Monat. Für das dritte Kind erhalten Eltern nach der Kindergelderhöhung 225 Euro monatlich statt 210 Euro. Für das vierte Kind steigt das Kindergeld nach der Kindergelderhöhung 2021 auf 250 Euro im Monat. Zuvor waren es 235 Euro monatlich. Die gleiche Summe bekommen Eltern von der Familienkasse auch für alle weiteren Kinder, die auf das vierte Kind folgen. Die folgende Tabelle gibt noch mal einen Überblick, wie viel Kindergeld Eltern vor und nach der Kindergelderhöhung 2021 für jedes Kind zusteht.
Kinder | Kindergeld 2020 | Kindergeld 2021 |
1. Kind | 204 Euro | 219 Euro |
2. Kind | 204 Euro | 219 Euro |
3. Kind | 210 Euro | 225 Euro |
4. Kind | 235 Euro | 250 Euro |
Jedes zusätzliche Kind | 235 Euro | 250 Euro |
Höherer Kinderfreibetrag im nächsten Jahr
Ab dem Jahr 2021 soll es nicht nur mehr Kindergeld geben, sondern auch einen höheren Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag soll im nächsten Jahr auf 8.388 Euro für beide Elternteile ansteigen. Das wäre Plus von 576 Euro gegenüber dem Vorjahr. Derzeit beläuft sich der Kinderfreibetrag noch auf 7.812 Euro für beide Elternteile.
Der Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen und führt dazu, dass sie weniger Steuern zahlen müssen. Für Familien heißt es aber entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Beides gleichzeitig geht nicht. Welche der beide Alternativen aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoller ist, hängt immer vom Einkommen der Familie ab. Allgemein lässt sich sagen, dass sich der Kinderfreibetrag eher für Familien mit höherem Einkommen geeignet ist. Das Finanzamt macht bei der Steuererklärung eine Günstigprüfung, um zu ermitteln, ob für die jeweilige Familie der Kinderfreibetrag oder aber das Kindergeld finanziell sinnvoller ist.
Weitere Steuererleichterungen geplant
In dem Familienentlastungsgesetz gibt es noch weitere Steuererleichterungen, von denen allerdings nicht nur Familien mit Kindern profitieren. So ist im Familienentlastungsgesetz auch vorgesehen, den Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 EStG im kommenden Jahr anzuheben. Der Grundfreibetrag soll im Jahr 2021 auf 9.696 Euro steigen. Dies entspricht einem Zuwachs von 288 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Derzeit beläuft er sich noch auf 9.408 Euro. Alle Einkünfte, die unter dem Grundfreibetrag liegen, bleiben von der Steuer verschont.
Darüber hinaus ist auch noch geplant, im nächsten Jahr die Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechts zu verschieben, um die kalte Progression auszugleichen. Das hat zur Folge, dass die Grenze für den Spitzensteuersatz auf 57.919 Euro ansteigt. Außerdem soll im kommenden Jahr auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG von 9.408 Euro auf 9.696 Euro angehoben werden.