Zum 1. April 2020 hat die Bundesregierung den Not Kinderzuschlag (Notfall KiZ) auf den Weg gebracht, um Familien, die durch Corona finanzielle Einbußen erleiden mussten, unter die Arme zu greifen. Die Corona Krise belastet viele Familien in Deutschland schwer. Nicht genug, dass die Eltern ihren Nachwuchs als Folge der Kita- und Schulschließungen nun selbst betreuen müssen. Erschwerend hinzukommt, dass das Einkommen vieler Familien wegen Corona merklich gesunken ist. Mit dem neu eingeführten Not Kinderzuschlag sollen zumindest die finanziellen Auswirkungen von Corona etwas abgefedert werden.
Not Kinderzuschlag ab März verfügbar
Den Kinderzuschlag gibt es schon längere Zeit in Deutschland. Er wurde im Jahr 2005 im Rahmen der Agenda 2010 eingeführt, um einkommensschwache Familien mit Kindern zu unterstützen. Im letzten Jahr wurde dann der monatliche Höchstbetrag beim Kinderzuschlag durch das Starke-Familien-Gesetz nochmals um 15 Euro angehoben. Doch wo liegt nun der Unterschied zwischen dem bisherigen Kinderzuschlag und dem zum 1. April 2020 neu eingeführten Not Kinderzuschlag? Neu beim Notfall KiZ ist, dass bei der Beantragung jetzt nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung maßgeblich ist. Zuvor musste man das Einkommen der letzten sechs Monate vor der Antragstellung nachweisen. Durch diese Änderung können alle Familien, die im März 2020 einen Einkommenseinbruch durch Corona erfahren haben, bereit im April 2020 vom Not Kinderzuschlag profitieren.
Knapp 80.000 Anträge für Notfall KiZ in den ersten acht Tagen
Eine weitere Änderung beim Notfall KiZ ist, dass vorläufig, dass Vermögen bei der Antragstellung nicht berücksichtigt wird, solange es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Die neuen Regelungen zum Notfall KiZ gelten zunächst befristet bis zum 30. September 2020. Bei der Höhe der finanziellen Hilfe für die Familien hat sich aber auch in der Corona Krise nichts geändert. Es gibt auch weiterhin maximal 185 Euro pro Kind im Monat. In den ersten acht Tagen seit der Einführung des neuen Not KiZ war die Nachfrage der Bürger bereits groß. Laut Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sind in diesem Zeitraum bereits fast 80.000 Anträge bei den Familienkassen eingegangen. Gute Nachrichten gibt es auch für alle Familien, die bereits den Höchstbetrag beim Kinderzuschlag erhalten. In diesem Fall wird die Unterstützungsleistung automatisch für weitere 6 Monate verlängert, ohne dass die Eltern einen neuen Antrag stellen müssen.
Mindesteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag
Es gibt einige Bedingungen, die Familien erfüllen müssen, um den Not Kinderzuschlag beantragen zu dürfen. Zunächst einmal ist es erforderlich, dass sie für das Kind auch Kindergeld von der Familienkasse bekommen. Denn der Anspruch auf Kinderzuschlag ist grundsätzlich an den Kindergeldanspruch gekoppelt. Weiterhin muss man eine Mindesteinkommensgrenze erreichen, damit man den Kindergeldzuschlag beantragen kann. Um den Kinderzuschlag beantragen zu können, müssen Elternpaare zusammen mit 900 Euro im Monat verdienen. Bei Ledigen liegt die Mindesteinkommensgrenze für den Kindergeldzuschlag bei 600 Euro im Monat. Für die Bezieher von Hartz IV scheidet eine Unterstützung durch den Not Kinderzuschlag somit aus.
Weitere Unterstützung für Kinder aus sozialschwachen Familien
Der Not KiZ ist aber nicht die einzige Unterstützung für Kinder aus sozialschwachen Familien in der Corona Krise. Alle Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, haben zugleich auch Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Dadurch bekommen Kinder aus einkommensschwachen Familien in jedem Schuljahr einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro für den Kauf von Schulmaterialien. Weiterhin bekommen diese Kinder jeden Monat einen Betrag in Höhe von 15 Euro zur Verfügung gestellt, mit dem sie die Teilnahme an Musikunterricht, die Mitgliedschaft in Vereinen oder andere Aktivitäten kultureller Bildung finanzieren können.